Das Bulme Sportevent des Jahres für alle Laufbegeisterten. Auf dieser Seite findest du alles, was du zum Bulme Lauf am 27. September 2025 wissen musst.
Fakten und Programm
Termin: 27. September 2025
Distanz: 5km (5 x 1000 Meter, exakt ausgemessen)
Start und Ziel: HTL Bulme Graz-Gösting
Programm:
14:30 – Start der ersten Gruppe (Limit: Laufzeit unter 24 Minuten)
15:00 – Start der zweiten Gruppe (Ohne Zeitlimit)
16:15 – Siegerehrung im Start-Ziel Bereich
Open End
Altersklassen
- Bis 20M, Bis 20W (Stichtag: nach 27.09.2005)
- 20 – 30M, 20-30W (Stichtag: nach 27.09.1995)
- 30 – 40M, 30-40W (Stichtag: nach 27.09.1985)
- 40 – 50M, 40-50W (Stichtag: nach 27.09.1975)
- 50+M, 50+W (Stichtag: vor 27.09.1975)
Strecke
Der Lauf findet vollständig auf dem Gelände der HTL Bulme statt und umfasst insgesamt fünf Runden von jeweils exakt 1000m. Auf dieser malerischen Strecke entdecken Sie die Bulme aus einer ganz neuen Perspektive. Sie umrunden das neue Werkstättengebäude, durchqueren das Hauptgebäude und zeigen beim Zwischensprint, wie viel Energie in Ihnen steckt. Besonders für Schüler und Absolventen ist diese Strecke ein echtes Schmankerl!
Anmeldung und Nenngeld
Das Nenngeld für den Lauf beträgt bei Einzelanmeldungen 20 €. Wenn Sie drei Läufer gleichzeitig anmelden, zahlen Sie insgesamt nur 50 €. Ihr Anmeldung ist gültig wenn Sie sich
- Über das Onlineformular angemeldet haben
- Das gesamte Nenngeld an das Konto des Vereins “Bulme Sports” überwiesen haben
Early Bird Discount
Melden Sie sich hier vorab zum Bulme Lauf 2025 an. Wir werden Sie kontaktieren, sobald die offizielle Anmeldung freigeschalten wurde. Durch frühzeitige Anmeldung kommen Sie in den Genuß des Early Bird Discounts.
Datum | Discount | Nenngeld Einzellauf | Nenngeld 3er Team |
bis 30.04.2025 | 25% | 15€ | 37,5€ |
Ab 01.05.2025 bis 26.09.2025 | 0% | 20€ | 50€ |
Nachnennungen bis 30 Minuten vor dem Start möglich. Einzelanmeldung: 25€ und 3er Team 62€.
Zeitmessung
Ihre Laufzeit wird automatisch über Startnummern-RFID-Tag gemessen. Die Laufstrecke beträgt exakt ausgemessene 5000 Meter.
Inbegriffene Leistungen
- Chipmiete
- Ziellabestation
- Finishermedaille
- Duschen und Umkleidemöglichkeiten
- Gepäckservice
- Photoservice
- Parkplätze
Teilnehmer unter 18 Jahren
Für die Teilnahme von Personen unter 18 Jahren an den Bewerben ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig! Bitte füllen Sie das folgende Formular aus lassen Sie uns dieses per E-Mail an info@bulme-sports.at zukommen.
Gefahr und Haftung
Die Teilnahme am Bulme Lauf erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr der Teilnehmerin/des Teilnehmers. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die Teilnahme mit bestimmten Risiken (auch Verletzungsrisiken) verbunden ist und eine Teilnahme nur erfolgen kann, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gesund, fit und trainiert sind. Eine Teilnahme darf nicht erfolgen, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wissentlich gesundheitliche Risiken eingeht.
Der Veranstalter prüft nicht die Gesundheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie eine sonstige Eignung zur Teilnahme am Lauf. Eine vorherige ärztliche bzw. sportmedizinische Untersuchung wird seitens des Veranstalters empfohlen und wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern angeraten, vor der Teilnahme den Gesundheitszustand durch eine ärztliche Überprüfung des Gesundheitszustandes zu prüfen; diese Prüfung obliegt jedem selbst und auf eigene Kosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmers.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen bei der Laufveranstaltung weder sich noch andere gefährden, haben geeignetes Schuhwerk zu tragen und den Anordnungen des Veranstalters und dessen Beauftragten Folge zu leisten.
Leiden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Krankheit, die entweder für den sich selbst oder andere Teilnehmende ein Risiko darstellen würde, ist die Teilnahme ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden oder Verletzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie für Beschädigungen der sich oder Dritten gehörigen Sachen während des Laufes. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verzichteten gegenüber dem Veranstalter auf die Geltendmachung von jedweden Ansprüchen gegen den Veranstalter aus dem Titel des Schadenersatzes oder welchem Rechtstitel immer, insbesondere für den Fall, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich während dem Lauf eine Verletzung zuziehen oder andere gesundheitliche Schäden davontragen sollte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hafteten für von ihm verursachte Personen- oder Sachschäden und garantiert gegenüber dem Veranstalter, den Veranstalter diesbezüglich und von Ansprüchen Dritter schadlos zu halten.